ENTSCHEIDUNGEN
Im Wald muss man mit Bäumen rechnen
Wien – Eine Frau hat 2014 eine mittelalterliche Burganlage mitten in einem Wald gekauft. Später beschwerte sie sich bei den Nachbarn, dass die umliegenden Bäume ihr Grundstück zu stark beschatten. Sie habe beim Kauf nicht mit „unbegrenztem Wachstum“ des Waldes rechnen müssen. Erfolg hatte sie mit ihrer Klage nicht. Im Wald müsse man eben mit Bäumen rechnen. (OGH 28. 3. 2023, 4 Ob 44/23h)

