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ENTSCHEIDUNGEN: Aktivierungsgebühr bei Fitinn war unzulässig | Anwaltskanzlei durfte Impfpflicht einführen

Wirtschaft & RechtDer Standard 2023/2276310Der Standard 2023, 11 Heft 17 v. 24.4.2023

ENTSCHEIDUNGEN

Aktivierungsgebühr bei Fitinn war unzulässig

Wien – Der größte Fitnessstudiobetreiber Österreichs muss zahlreichen Kundinnen und Kunden Geld zurückzahlen. Wie der Oberste Gerichtshof nach einer Klage der Arbeiterkammer entschieden hat, sind mehrere Klauseln in den Verträgen ungültig. Als unzulässig erachtet das Höchstgericht etwa eine Aktivierungsgebühr von 29,90 Euro und ein eingeschränktes Kündigungsrecht. Zudem darf das Unternehmen, das in seinen Studios Solarien anbietet, die Haftung für Verbrennungen nicht ausschließen. Ende 2022 gab es im Fall der Fitnesskette Clever Fit ein ähnliches Urteil. (OGH 15. 3. 2023, 3 Ob1/23b)

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