ENTSCHEIDUNGEN
Mann durfte Testament mit Mund unterschreiben
Wien – Ein gelähmter Mann unterzeichnete sein Testament, indem er den Kugelschreiber mit seinem Mund über das Blatt führte. Die übergangene gesetzliche Erbin beschwerte sich darüber bei Gericht, blieb aber erfolglos. Bei Testamenten, die mit einem Notar errichtet werden, ist es egal, mit welchem Körperteil gezeichnet wird. Das im Gesetz wörtlich von „Handzeichen“ die Rede ist, ändert daran nichts. (OGH 21.3.2023, 2 Ob 35/23w)

