vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ENTSCHEIDUNGEN: Fernlehre aus Ausland ersetzt nicht Schulpflicht | Krankmeldung an Beschäftiger reicht

Wirtschaft & RechtDer Standard 2023/2266196Der Standard 2023, 11 Heft 13 v. 27.3.2023

ENTSCHEIDUNGEN

Fernlehre aus Ausland ersetzt nicht Schulpflicht

Wien – Ein Kind, das von Wien aus eine internationale Schule in Moskau besucht, erfüllt dadurch nicht seine Schulpflicht. Die Bildungsdirektion kann ihm daher verpflichtend einen Schulplatz zuweisen. Laut Gesetz dürfen schulpflichtige Kinder, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, die Schulpflicht durch den Besuch von im Ausland gelegenen Schulen erfüllen und brauchen dafür auch keine Bewilligung. Das gilt jedoch nicht für Fernlehre, weil es sich dabei per definitionem nicht um den „Besuch einer Schule“ handelt. Auch das mit der Pandemie eingeführte Homeschooling ändert daran nichts. (VwGH 24.1.2023, Ra 2021/10/0123)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!