ENTSCHEIDUNGEN
Anonyme Anzeige kann Razzia rechtfertigen
Wien – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) führte vergangenes Jahr eine Hausdursuchung in der Pellet-Branche durch. Die glaubhafte Anzeige eines Whistleblowers, auf die die Wettbewerbshüter ihren Verdacht von Absprachen hauptsächlich stützten, reichte dafür als Rechtfertigung aus. Im aktuellen Fall gab es zudem zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden. (OGH 19. 1. 2023, 16 Ok 7, 22y)

