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ENTSCHEIDUNGEN: Anonyme Anzeige kann Razzia rechtfertigen | Makler erhält Geld trotz mangelhaften Vertrags

Wirtschaft & RechtDer Standard 2023/2258950Der Standard 2023, 11 Heft 11 v. 13.3.2023

ENTSCHEIDUNGEN

Anonyme Anzeige kann Razzia rechtfertigen

Wien – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) führte vergangenes Jahr eine Hausdursuchung in der Pellet-Branche durch. Die glaubhafte Anzeige eines Whistleblowers, auf die die Wettbewerbshüter ihren Verdacht von Absprachen hauptsächlich stützten, reichte dafür als Rechtfertigung aus. Im aktuellen Fall gab es zudem zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden. (OGH 19. 1. 2023, 16 Ok 7, 22y)

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