ENTSCHEIDUNGEN
Ohne Klopfen einzutreten ist keine Dienstverletzung
Wien – Ein Richter, der ohne Klopfen in den Raum eines Kollegen eintritt, begeht allein dadurch keine Dienstpflichtverletzung. Dasselbe gilt, wenn er erst Sonntagabend beim Vorgesetzten einen Antrag auf Entbindung von der Amtsverschwiegenheit stellt, obwohl er bereits am Dienstag eine Antwort darauf braucht. Zwar gibt es ein klares Mobbingverbot, die Schwelle wurde dabei aber noch nicht überschritten. (VwGH 28.11.2022, Ra 2022/09/0089)

