Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien im Verfahren um das verlustreiche Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag bestätigt. Im Jänner 2020 hatte das Handelsgericht den Vertrag für ungültig erklärt. Als Folge des Urteils werde die Bawag ihre derzeit gegen die Stadt Linz gebuchte Forderung zur Gänze – es handelt sich um 254 Millionen Euro – bilanziell abschreiben, teilte die Bank am Montagnachmittag mit. „Leider hat der OGH entschieden, dass der abgeschlossene Vertrag mit der Stadt Linz unwirksam ist“, sagte Bawag-Chef Anas Abuzaakouk. Laut der Bank wurde aber keine Entscheidung im Hinblick auf gegenseitige Ansprüche getroffen. Die Bawag werde Schadenersatz gegenüber der Stadt Linz gerichtlich verfolgen, sofern keine vernünftige Einigung erzielt werden könne.

