WISSEN
Das Energielenkungsgesetz dient der Sicherung der Energieversorgung im Ernstfall, also wenn eine Störung im Gas- oder Strommarkt droht oder die Versorgung aufgrund eines Vorfalls nicht mehr funktioniert – sofern diese Störung keine saisonale Verknappungserscheinung darstellt oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln abgewendet werden kann.

