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ENTSCHEIDUNGEN: Keine Akteneinsicht für Kunden im Commerzialbank-Verfahren | Wer Kurse jahrelang duldet, darf sich später nicht beschweren

Wirtschaft & RechtDer Standard 2022/2138295Der Standard 2022, 13 Heft 25 v. 23.6.2022

ENTSCHEIDUNGEN

Keine Akteneinsicht für Kunden im Commerzialbank-Verfahren

Wien – Die Kundschaft der Commerzialbank Mattersburg hat im Verfahren der Finanzmarktaufsicht (FMA) kein Recht auf Akteneinsicht. Die Behörde hatte die Bank Mitte Juli 2020 zwangsweise geschlossen. Ein Kunde verlangte daraufhin Einsicht in alle Akten und die Kontaktdaten der eingesetzten Aufsichtsperson. Da sich die FMA weigerte, die Informationen herauszugeben, zog der Antragsteller vor das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Dort bekam er vorläufig recht. Die Bestimmung im Bankwesengesetz, die die Zwangsschließung von Banken regelt, sei explizit auch „im Interesse der betroffenen Gläubiger erlassen worden“. Ihnen komme daher eine Parteistellung und somit Akteneinsicht zu. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah das in seiner Entscheidung nun anders: Die Norm sei im Sinne eines „kollektiven Gläubigerschutzes“ zu verstehen. Für einzelne Kunden ließen sich keine Rechte ableiten. (VwGH Ra 2021/02/0251, Lexisnexis Rechtsnews)

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