Verbraucherschutzorganisationen als qualifizierte Einrichtungen können unmittelbar Schadenersatz zugunsten von Verbrauchern fordern und gehen europaweit mit Verbandsklagen gegen KI-Training vor. Der Beitrag analysiert die Rechtmäßigkeit des KI-Trainings mit Daten von Nutzern und erläutert, welche Schadensersatzbeträge bisher zugesprochenen wurden.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

