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Übermittlung von Arbeitnehmenden-Kontaktdaten an Betriebsrat

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2025/47Dako 2025, 111 Heft 5 v. 12.11.2025

Übermittlung von Arbeitnehmenden-Kontaktdaten an Betriebsrat. Um dem BR die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen, hat dieser einen Anspruch auf Übermittlung der AN-Kontaktdaten gegen den Arbeitgeber. Ist eine die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und AN per E-Mail betriebsüblich, besteht für den BR kein Anspruch, auch die Telefonnummern von AN zu erhalten.

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