Wenn es bei KI-Systemen bei automatisierten Entscheidungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, ist die DSGVO anwendbar. In welchem Verhältnis stehen aber Art 22 DSGVO, das Profiling und die KI-VO va in anwendungsorientierter Hinsicht?
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

