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Kohärente oder inkohärente Anwendung des datenschutzrechtlichen Verbots automatisierter Entscheidungen und der Risiko-Klassifizierung der KI-VO?

der beitragAufsatzWolfgang Goricnik, Jens WinterDako 2025/13Dako 2025, 30 - 33 Heft 2 v. 14.4.2025

Wenn es bei KI-Systemen bei automatisierten Entscheidungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommt, ist die DSGVO anwendbar. In welchem Verhältnis stehen aber Art 22 DSGVO, das Profiling und die KI-VO va in anwendungsorientierter Hinsicht?

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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