Verbandsklagemöglichkeit bei Verletzung der Informationspflicht. Aus Art 5 und 12 ff DSGVO ergibt sich für betroffene Personen ein Informationsrecht. Wird dieses (vermeintlich) verletzt, können Verbraucherschutzverbände per Verbandsklage vorgehen, wenn die angebliche Verletzung auf einen Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz, unlautere Geschäftspraktiken oder unwirksame AGB zurückzuführen ist.
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