Bereits 2017 hat sich vor Inkrafttreten der DSGVO mit dem "neuen" Betroffenenrecht auf Datenübertragbarkeit auseinandergesetzt, das (FN ) solle. Dieser Beitrag nimmt nach einer kurzen Einführung über Ziel und Zweck dieses Rechts auch die praktischen Auswirkungen des Betroffenenrechts unter die Lupe: Was ist das intendierte Ziel und der beabsichtigte Zweck dieses Rechts? Welche Verarbeitungsgründe bestehen als Voraussetzung für die Geltendmachung? Kann ein Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter Adressat der Norm sein? Und: Spielt Art 20 DSGVO in der Praxis überhaupt eine Rolle?

