Nach der EuGH-E C-300/21 müssen auch unerhebliche Konsequenzen von DSGVO-Verletzungen zu immateriellem Schadenersatz führen können. Aufgrund der Rs C-667/21 ist eine verschuldensunabhängige Haftung zu erwarten. Damit wird das Risk-Management - besonders im öffentlichen Bereich - immer wichtiger. Zur Risikominimierung bieten sich vor allem folgende Abwehrstrategien an: 1) effektive Reduktion der Kläger*innenzahl 2) Begrenzung der Schadenshöhe 3) verbesserte Compliance. Der Beitrag enthält einen ersten Vorschlag für die systematische und nachvollziehbare Bemessung von immateriellen Schäden in Österreich

