Geheimhaltung, Information. Das Mitgliedsverhältnis einer Person zu einem Verein ist als Vertrag iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO zu qualifizieren. Keine Verletzung der Informationspflicht, da sich die Datenweitergabe aus den Vereinsstatuten ergab.
W274 2233194-1
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

