Der EHDS-Vorschlag der EK verfolgt iW zwei Ziele: Erstens sollen die Rechte der Betroffenen hinsichtlich Verfügbarkeit und Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten gestärkt sowie die unionsweite Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten zur Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) ermöglicht werden. Zweitens soll durch den VO-Vorschlag der Zugang zu und die Erleichterung der Forschung (neben anderen Tätigkeiten) mit diesen Daten unterstützt werden (Sekundärnutzung). Dies geschieht insb vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, die gezeigt hat, wie wichtig die Verfügbarkeit elektronischer Gesundheitsdaten für eine schnelle Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen ist. Zudem soll das Funktionieren des Binnenmarkts verbessert werden, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen für elektronische Patientenakten geschaffen wird. Der Beitrag stellt den Kommissionsvorschlag überblicksartig vor und zeigt, wohin sich die digitale Gesundheitsversorgung nach den Vorstellungen der EK entwickeln soll.

