Der DGA ist eine Erweiterung des bisherigen Rechtsregimes der PSI-RL und des IWG zur Weiterverwendung von öffentlichen Daten, die in Besitz der öffentlichen Hand sind. Eine Verpflichtung kann nur durch Nationalstaaten eingeführt werden; in Österreich ist das nicht zu erwarten.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

