Kurz nach dem Erscheinen des letzten Heftes hat die DSB eine möglicherweise folgenschwere Entscheidung getroffen: Sie stellte fest, dass im August 2020 auf der Website eines österr Unternehmens "Facebook Pixel" und ein "Facebook Login" unzulässig implementiert waren.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

