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Unter welchen Voraussetzungen ist es datenschutzrechtlich zulässig, Fotos von Mitarbeitern digital zugänglich zu machen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzWolfgang GoricnikDako 2023/14Dako 2023, 21 Heft 1 v. 16.2.2023

Sobald Mitarbeiter auf Fotos konkret identifizierbar sind, liegen personenbezogene Daten iSd Art 4 Z 1 DSGVO vor; bei digitalen (oder digitalisierten analogen) Aufnahmen liegt weiters eine automationsunterstützte Datenverarbeitung vor, sodass die DSGVO gem Art 2 Abs 1 Anwendung findet.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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