Der bloße Hinweis, dass mit der Teilnahme an einer Veranstaltung die Teilnehmer in eine Veröffentlichung von Fotos einwilligen, begründet idR keine rechtmäßige Verarbeitung iSd DSGVO. Werden dabei Daten von Kindern verarbeitet, ist besondere Vorsicht geboten. IdS erkannte das BVwG rechtskräftig, dass ein Golfverband zwei Kinder im Recht auf Geheimhaltung verletzt hatte. (FN ) Der Beitrag analysiert diese Entscheidung mit besonderem Augenmerk auf jene Aspekte, die bei einer Veröffentlichung von Kinderfotos zu berücksichtigen sind.

