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Privacy by Default

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2022/61Dako 2022, 117 Heft 5 v. 22.11.2022

Privacy by Default. Ergreifung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen ("Privacy by Default") kann eingeklagt werden. Erforderlichkeit von Daten für einen bestimmten Zweck ist wesentlich. Intransparent ist es, wenn Betroffene sich Informationen erst "zusammensuchen" müssen.

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