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Darf ich Online-Besprechungen aufzeichnen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2022/25Dako 2022, 46 Heft 2 v. 1.4.2022

Die Bild- und Tonverarbeitung ist ein heikles Thema und betrifft nicht nur das Datenschutzrecht ieS, sondern auch das Persönlichkeitsrecht, insb das Recht am eigenen Bild iSd § 78 UrhG.

Als Verantwortlicher sollte man sich sorgfältig überlegen, wozu man die Aufzeichnung anfertigen möchte, um insb den Grundsätzen der Zweckbindung und Datenminimierung (vgl Art 5 DSGVO) zu genügen.

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