Bei traurigen Anlässen, wie dem Ableben eines Mitarbeiters, kommt es in der Praxis vor, dass der Betriebsinhaber oder der Betriebsrat einen Nachruf auf den Verstorbenen veröffentlicht, etwa im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

