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Ist es datenschutzrechtlich zulässig, dem Betriebsrat einen permanenten Zugriff auf ein Zeiterfassungssystem zu gewähren?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzWolfgang GoricnikDako 2021/54Dako 2021, 94 Heft 4 v. 8.9.2021

Ja. Gem Satz 3 der im Zuge der ersten EDV-"Welle" in den Unternehmen im Jahr 1986 eingefügten Bestimmung des § 91 Abs 2 ArbVG hat der Betriebsrat (BR) im Fall automationsunterstützter Personaldatenverarbeitung das Recht zur Einsicht in die Daten der einzelnen Arbeitnehmer (AN) in Konkretisierung des allgemeinen Überwachungsrechts gem § 89 ArbVG.

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