Wie man in der Entscheidung "Allergie-Tagesklinik" des BvWG (W256 2223922-1/8E) nachlesen konnte, verhängte die DSB in November 2019 eine Geldstrafe von Euro 50.000,-, wobei die Behörde von einem Jahresumsatz des gestraften Unternehmens von ca 2,6 Mio Euro ausging.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

