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Kein Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt von Datenübermittlungen

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/40Dako 2021, 69 Heft 3 v. 7.6.2021

Kein Auskunftsanspruch zum Zeitpunkt von Datenübermittlungen. Auftragsverarbeiter sind Empfänger. Die Weitergabe von Daten an Auftragsverarbeiter ist daher zu beauskunften. Nicht beauskunftet werden muss, wann Auftragsverarbeitern Daten offengelegt wurden.

2020-0.219.620 (DSB-D123.539)

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