Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in Ihrer Organisation als Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzkoordinator tätig sind und von Ihrer Geschäftsführung oder Ihren Vorständen gerufen werden und Ihnen ein RSa-Schreiben entgegengehalten wird, in dem diese von der DSB persönlich als Beschuldigte in einem Verwaltungsstrafverfahren
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

