Die Pflicht zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ist in Art 33 DSGVO geregelt. Ein Verstoß dagegen ist mit einer Geldbuße von bis zu 10 Mio Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bedroht. Der Beitrag beleuchtet die verfahrensrechtlichen Aspekte, die vor und nach einer Meldung an die Aufsichtsbehörde zu berücksichtigen sind.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

