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Verfahrensrechtliche Aspekte einer Meldung nach Art 33 DSGVO

der beitragAufsatzAndreas Zavadil, Christina Maria SchwaigerDako 2019/58Dako 2019, 109 - 111 Heft 5 v. 13.11.2019

Die Pflicht zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten ist in Art 33 DSGVO geregelt. Ein Verstoß dagegen ist mit einer Geldbuße von bis zu 10 Mio Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bedroht. Der Beitrag beleuchtet die verfahrensrechtlichen Aspekte, die vor und nach einer Meldung an die Aufsichtsbehörde zu berücksichtigen sind.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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