Immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Verarbeitung - Schadenersatz ohne Schaden? Das LG Feldkirch hat (nicht rechtskräftig) einer betroffenen Person immateriellen Schadenersatz in Höhe von Euro 800,- für die unzulässige Verarbeitung der Parteienaffinität zugesprochen. Es geht davon aus, dass es sich dabei um Art 9 DSGVO-Daten handelt, die besonders schützenswert sind, und die erhebliche Rechtsverletzung die betroffene Person in störender Weise beeinträchtigt.

