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Immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Verarbeitung - Schadenersatz ohne Schaden?

die entscheidungRechtsprechungJudikaturThomas SchweigerDako 2019/60Dako 2019, 115 - 117 Heft 5 v. 13.11.2019

Immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Verarbeitung - Schadenersatz ohne Schaden? Das LG Feldkirch hat (nicht rechtskräftig) einer betroffenen Person immateriellen Schadenersatz in Höhe von Euro 800,- für die unzulässige Verarbeitung der Parteienaffinität zugesprochen. Es geht davon aus, dass es sich dabei um Art 9 DSGVO-Daten handelt, die besonders schützenswert sind, und die erhebliche Rechtsverletzung die betroffene Person in störender Weise beeinträchtigt.

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