Unternehmen wenden grundsätzlich die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums in Form von Patenten, Geschmacksmusterrechten oder Urheberrechten an. Ein weiteres Mittel ist der Schutz des Zugangs zu Wissen und die Verwertung von Wissen, das für ein Unternehmen von Wert und nicht allgemein bekannt ist. Solch wertvolles Know-how wird als Geschäftsgeheimnis bezeichnet und erhält jetzt effektiven Schutz.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

