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Strafbarkeit der juristischen Person

die entscheidungRechtsprechungJudikaturThomas SchweigerDako 2019/52Dako 2019, 93 Heft 4 v. 4.9.2019

Strafbarkeit der juristischen Person. Eine juristische Person kann unabhängig von den verantwortlichen natürlichen Personen (§ 9 VStG) bestraft werden. Es ist nicht notwendig, dass davor oder parallel gegen natürliche Personen in der Organisation ermittelt wird oder diese belangt werden.

Ro 2018/02/0023

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