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Identifizierbarkeit durch Herausgreifen für Personenbezug ausreichend

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2019/50Dako 2019, 92 Heft 4 v. 4.9.2019

Identifizierbarkeit durch Herausgreifen für Personenbezug ausreichend. Kann durch die Kombination mehrerer Eigenschaften der Kreis der potenziell Betroffenen soweit eingeengt werden, dass nur noch eine Person übrigbleibt, werden personenbezogene Daten verarbeitet.

DSB-D123.224/0004-DSB/2018

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