Mit Wirksamwerden der DSGVO seit 25. 5. 2018 ist die im DSG 2000 vorgesehene Meldepflicht von Videoüberwachungsanlagen an die Datenschutzbehörde entfallen. Die Videoüberwachung wird daher auch nicht mehr einer Vorabkontrolle gem § 18 Abs 2 DSG 2000 unterzogen und nach positivem Prüfungsergebnis registriert.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

