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Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch das AMS

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Ernst M. WeissDako 2019/40Dako 2019, 68 Heft 3 v. 17.6.2019

Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch das AMS. Das AMS hat die gesetzliche Befugnis zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer, jedoch nur im Schriftverkehr mit dem Betroffenen selbst.

DSB-D122.291/0013-DSB/2015

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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