Verwendung der Sozialversicherungsnummer durch das AMS. Das AMS hat die gesetzliche Befugnis zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer, jedoch nur im Schriftverkehr mit dem Betroffenen selbst.
DSB-D122.291/0013-DSB/2015
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

