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die entscheidung - Auftraggeber

DatenschutzJudikaturn. n.dako 2018/52dako 2018, 92 Heft 4 v. 29.9.2018

Normen: § 4 Z 4 DSG 2000

Schlagwörter:

Wirtschaftsprüfungskanzlei; Auskunftsbegehren; Klient; Lohndaten; Verweigerung

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