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die entscheidung - Marketingklassifikationen sind kein Vorgang der automatisierten Einzelentscheidung

DatenschutzJudikaturn. n.dako 2018/38dako 2018, 68 Heft 3 v. 7.7.2018

Normen: § 26 DSG 2000; § 49 Abs 3 DSG 2000; § 151 Abs 6 GewO

Schlagwörter:

Auskunftsrecht; Verarbeitungsvorgang; Logik; Erklärungen; Schlüsselbegriffe

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