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die entscheidung - Dienstleistereigenschaft

DatenschutzJudikaturn. n.dako 2018/29dako 2018, 45 Heft 2 v. 22.6.2018

Normen: § 1 DSG 2000; § 4 Z 4 DSG 2000; § 30 Abs 6 DSG 2000

Schlagwörter:

Dienstleister; Datenermittlung; Auftragserfüllung; Eigenverantwortlichkeit

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