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das interview - Bei WhatsApp sind den Schulen die Hände gebunden

DatenschutzAufsatzDr. Rainer Knyrim, Alexander Maurerdako 2018/2dako 2018, 2 - 3 Heft 1 v. 24.2.2018

Normen: § 77 Abs 3 SchUG; § 77a SchUG; § 57 a SchUG; § 3 BilDokG; § 16 SchPflG

Schlagwörter:

Johannes Thaler; Stadtschulrat; Schulpflichtmatrik; Erfordernisse; Aufzeichnungen; Formblätter; elektronische Klassenbücher; Zugriffsmöglichkeiten; Schulaufsicht; Datenschutzbeauftragte; Bilddaten

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