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der beitrag - Der globale Anwendungsbereich der DSGVO - warum die DSGVO auch in Drittländern umgesetzt werden sollte (muss)

DatenschutzAufsatzDr. Tobias Tretzmüller, BAdako 2018/6dako 2018, 8 - 10 Heft 1 v. 24.2.2018

Normen: Art 28 DSGVO; Art 83 DSGVO

Schlagwörter:

Marktorientierungsprinzip; Aufsichtsbehörde; Souveränität; Motivationsfaktor; Geldbußen; Unternehmen; Schadenersatzklagen; Auftragsverarbeiter; Drittland; Datensicherheit; Standardvertragsklauseln

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