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das interview - Der Datenschutz für die juristische Person bleibt bestehen

DatenschutzAufsatzDr. Rainer Knyrim, LL.M., Alexander Maurerdako 2017/48dako 2017, 74 - 76 Heft 4 v. 22.6.2018

Normen: § 24 DSG 2000; § 12 DSG; § 3 DSG; Art 2 DSGVO

Schlagwörter:

Dr.Eckard Riedl; Bundeskanzleramt; Auslandsdatenübermittlung; Ausnahmeregelung; Unionsrecht; Anwendungsvorrang; Transparenz; Zustimmungserklärungen; Kundenverhältnisse; Informationspflichten; Bildverarbeitung; Arbeitnehmerdatenschutzrecht

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