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der beitrag - Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen nach dem DSG 2000 (Teil 2)

DatenschutzAufsatzDr. Tobias Tretzmüller, BAdako 2017/53dako 2017, 85 - 86 Heft 4 v. 22.6.2018

Normen: Art 82 Abs 1 DSGVO; § 33 DSG 2000; Art 79 Abs 1 DSGVO

Schlagwörter:

Persönlichkeitsverletzung; immaterieller Schadenersatz; Kontaktaufnahme; Marketingzwecke; Observation; Detektei; Verschuldensunabhängigkeit; Geldbußen; Prozessrisiko

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