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der beitrag - Benötigt Ihr Unternehmen ab 25.5.2018 einen Datenschutzbeauftragten?

DatenschutzAufsatzDr. Thomas Schweiger, LL.M.dako 2017/20dako 2017, 34 - 36 Heft 2 v. 14.5.2017

Normen: Art 37 DSGVO; Art 83 Abs 4 lit a DSGVO

Schlagwörter:

Unternehmen; Kerntätigkeit; Öffnungsklausel; Geschäftsprozesse; Datenverarbeitung; neue Technologien; Negativabgrenzung; Überwachung; Dienstleister; Security-Unternehmen; Datenarten; Branchenzugehörigkeit

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