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Fragen aus der Praxis - Ich habe gehört, dass ich meine Mitarbeiter einmal im Jahr über das Datenschutzrecht aufklären muss. Stimmt das?

DatenschutzGesetzgebungn. n.dako 2016/66dako 2016, 93 Heft 4 v. 8.10.2016

Normen: § 14 Abs 1 Z 3 DSG 2000

Schlagwörter:

Schulungen; IT-Sicherheitshandbücher; Informationen; datenschutzrechtliche Regelungen

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