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Veröffentlichung eines Fotos durch eine Schule. Zustimmung notwendig.

RechtsprechungDatenschutzdako 2016/43dako 2016, 69 Heft 3 v. 14.10.2016

Normen: § 4 Z 1 DSG 2000; Art 3 RL 95/46/EG ; § 4 Z 14 DSG 2000

Schlagwörter:

Geheimhaltungsinteresse; Veröffentlichung eines Fotos; Verwendung personenbezogener Daten; Recht auf Geheimhaltung

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