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Auftraggeber, Offenlegungs- oder Informationspflicht, Meldung einer Datenanwendung

RechtsprechungDatenschutz; ArbeitsrechtMag. Andreas Schweitzerdako 2016/40dako 2016, 66 - 67 Heft 3 v. 14.10.2016

Normen: § 50a DSG; § 4 Abs 4 DSG; § 50c DSG; § 17 DSG; § 50d DSG; § 50a Anm 3 lit e DSG

Schlagwörter:

Detektiv; Videoüberwachung; Datenschutz; Überwachungszeitraum: Datenanwendung; Meldepflicht Videoüberwachung; Datenschutzbehörde

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