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Hausverbot im Fußball: Gesten als Datenverwendung

RechtsprechungDatenschutzJohannes Öhlböckdako 2015/63dako 2015, 120 - 121 Heft 5 v. 1.11.2015

Normen: § 4 DSG 2000; § 19 DSG 2000; § 4 Z 8

Schlagwörter:

Datenverwendung; Datenschutz; Datenschutzbehörde; Übermittlung; Daten; Geheimhaltung; Datenübermittlung;

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