Beeinträchtigung durch Suchtgift iSd § 5 Abs. 1 StVO. Für die Frage der Beeinträchtigung durch Suchtgift iSd § 5 Abs. 1 StVO zum Zeitpunkt des Lenkens ist es nicht von Relevanz, ob das Suchtgift etwa durch ärztliche Verschreibung oder ohne eine solche konsumiert wurde.
Ra 2022/02/0116