Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung - Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Knappschaftspension, Rehabilitations- und Pflegegeld - setzen die Feststellung des Gesundheitszustands im Zuge eines gutachterlichen Verfahrens voraus. Dazu ist in der Regel die Mitwirkung der betroffenen Personen, nämlich die Duldung einer medizinischen Untersuchung, erforderlich. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Regelungen der Mitwirkungspflicht nach ASVG (FN ) und BPGG (FN ) und geht auf die übliche Praxis in der Umsetzung ein.