Seit 1812 steht Verletzten, ungeachtet des konkreten Verletzungsgeschehens und der Schuld, Schmerzengeld zu. Die Bemessung der Höhe des Schmerzengelds hängt von der Schwere und Dauer der Verletzungsfolgen und der erduldeten Schmerzen ab. Basierend auf der gutachterlichen Beurteilung des Schweregrads der Verletzung und dem damit verbundenen Ausmaß der Schmerzen - Schmerzperioden nach - legt das Gericht die Höhe des Schmerzengelds fest. Worauf im Detail zu achten ist, erörtert dieser Beitrag.